Hinweise zur Verlängerung von Grabstätten

Informationen zur Verlängerung von Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma

Was ist zu tun, wenn die Nutzungszeit einer Grabstätte endet?

Läuft die Nutzungszeit einer Grabstätte aus, sollten Sie zeitnah handeln, um den Erhalt des Grabes sicherzustellen.

1. Kontakt aufnehmen

Wenden Sie sich möglichst früh an die Sinti Allianz Deutschland e.V. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und begleiten Sie während des gesamten Antragsverfahrens.

2. Schreiben der Friedhofsverwaltung beachten

In der Regel informiert die Friedhofsverwaltung schriftlich darüber, dass die Nutzungszeit der Grabstätte endet. In diesem Schreiben werden Sie gefragt, ob Sie die Grabstätte verlängern möchten.

Wichtig: Antworten Sie unbedingt innerhalb der angegebenen Frist. Erfolgt keine Rückmeldung, kann dies dazu führen, dass die Grabstätte aufgegeben oder geräumt wird.

3. Rechnung aufbewahren

Nach der Verlängerung erhalten Sie von der Friedhofsverwaltung eine Rechnung über die anfallenden Gebühren. Diese Rechnung wird für den Erstattungsantrag benötigt.

4. Erstattungsantrag stellen

Mit der Rechnung kann beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ein Antrag auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren gestellt werden.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen.


Wichtige Hinweise zur Bund-Länder-Regelung

Seit Inkrafttreten der Bund-Länder-Regelung können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Verlängerung von Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma erstattet werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Antrag kann für Grabstätten von Personen gestellt werden, die als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt sind.

Die Erstattung erfolgt durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Welche Kosten werden übernommen?

Erstattet werden die Gebühren für die Verlängerung der Grabnutzung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Nicht übernommen werden unter anderem:

  • Gebühren für ungenutzte Grabstellen,
  • Grabplätze von Personen, die nach Mai 1945 geboren wurden,
  • Mahngebühren oder sonstige Säumniskosten,
  • Kosten der Grabpflege.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Rechnung der Friedhofsverwaltung,
  • Nachweis über die Verfolgteneigenschaft der verstorbenen Person.

Der Nachweis der Verfolgung kann Von der Sinti Allianz Deutschland e.V ausgestellt werden.

Was ist zu beachten?

  • Die Erstattung kann erst beantragt werden, nachdem die Rechnung der Friedhofsverwaltung vorliegt.
  • Für jede Verlängerung der Grabstätte muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Eine automatische Kostenübernahme für zukünftige Verlängerungen erfolgt nicht.
  • Die erste Ruhezeit (häufig 25 Jahre) muss grundsätzlich von den Angehörigen selbst getragen werden – auch bei Grabstätten von NS-Verfolgten.
  • Ist eine Verlängerung aus friedhofsrechtlichen Gründen nicht möglich, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer erforderlichen Umbettung übernommen werden.
  • Nach Bewilligung erhalten die Antragstellenden einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der erstatteten Kosten.

Unser Hinweis

Sobald Sie die Rechnung der Friedhofsverwaltung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch dabei, einen Zahlungsaufsub (Mahnstopp) bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Antragsformular, die Rechnung sowie der Nachweis der Verfolgteneigenschaft gemeinsam eingereicht werden.

Download Link:  Antrag_Privatpersonen

Download Link: Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung von Gräbern von Sinti und Roma