
Zum ersten Mal hat das Netzwerk Sinti United eine zentrale Veranstaltung organisiert, um den Opfern des Deutzer Messelagers während der NS-Zeit zu gedenken.
Die Erinnerung an das zweifellos dunkelste Kapitel unserer deutschen Geschichte ist grundlegend für unser heutiges friedliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft“, sagte Kölns Bürgermeister Dr. Ralph Elster und dankte den Versammelten für ihre Teilnahme. Auch der Landtagsabgeordnete Jochen Ott, der Antiziganismusbeauftragte Dr. Mehmet Daimagüler, der Bezirksbürgermeister Andreas Hupke und der Leiter des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Dr. Henning Borggräfe, hielten Reden. Gast war außerdem der Zeitzeuge Christian Pfeil aus Trier. 21.05.2023

Treffen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mit dem Antiziganismusbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler,
Der endgültige Beschluss zum Ruherecht für die Gräber der verfolgten Sinti im Nationalsozialismus.
Und hier die Formulare zum Ausdrucken
Download Link Antrag_Privatpersonen
Download Link Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung von Gräbern von Sinti und Roma
Die Entscheidung über die Grabstätten der NS Verfolgten Sinti ist gefallen.
Sehr geehrter Herr Weiss,
ich komme hiermit zurück auf unsere verschiedenen Gespräche und Telefonate in o. g. Angelegenheit.
Ich hatte Ihnen zugesagt, Sie baldmöglich über den Stand der Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma zu informieren, was ich hiermit gerne tun kann. Bis zuletzt hatten sich in einigen Fragen Differenzen zwischen Bund und (einigen) Ländern aufgetan. So bei der wichtigen Frage, wie die Finanzierung von Grabstätten sich gestaltet, wenn dort neben NS-verfolgten Personen zugleich solche ohne Verfolgungsschicksal bestattet sind UND es keine grabnutzungsberechtigte Person mehr gibt, die den Anteil für Nichtverfolgte mitfinanziert.
Der Bund (und einige Länder) hatte sich in solchen Fällen für die Übernahme der gesamten Grabnutzungsgebühr ausgesprochen, was lange Zeit von einer Mehrheit der Länder nicht mitgetragen werden konnte. Nun hat sich eine neue Lage ergeben: Auf der Jahreskonferenz der Länder am 13./14.9.2018 haben sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien vollumfänglich dem Lösungsvorschlag des Bundes angeschlossen.
Das heißt, das bei der oben beschriebenen Sachlage (Grabstätte mit NS-verfolgter Person und nichtverfolgter Person + keine grabnutzungsberechtigte Person vorhanden) die Grabnutzungsgebühr komplett übernommen wird.
Außerdem hat die Konferenz sich dem Ansinnen des Bundes angeschlossen, den Friedhofsträgern, die die Grabnutzungsgebühren gestundet haben, den damit verbundenen Ausfall rückwirkend bis zum 12.10.2012 – dem Tag der Bundesratsentschließung – zu erstatten.
Eine Pauschale für Pflege für die Fälle, in denen ein Grab nicht mehr von Angehörigen gepflegt werden kann, ist nicht summenmäßig festgelegt, es heißt in dem Text, sie solle sich „an der Pauschale nach dem Gräbergesetz orientieren“.
Ich bin erleichtert darüber, dass mit den Ländern auf diese Weise eine Einigung erzielt werden konnte, so dass eine abschließende Fassung der Bund-Länder-Vereinbarung vorgelegt werden kann. Zentrale von Ihnen immer wieder vorgetragene Anliegen sollten auf diesem Wege Berücksichtigung gefunden haben.
Wir werden die Angelegenheit nun in einem nächsten Schritt zur nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin und Regierungschefs und -chefinnen der Länder im Dezember 2018 zur Befassung anmelden. Die Grundlagen für eine administrative Umsetzung werden nunmehr vorbereitet, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir im Januar 2019 starten können.
Auch den Zentralrat der Sinti und Roma, die Kirchen und den Deutschen Städtetag unterrichten wir kurzfristig über das Ergebnis.
Gerne nehme ich auf diesem Wege Gelegenheit, mich für die vielen miteinander geführten Gespräche, Ihre wichtigen Hinweise und auch die Geduld zu bedanken, mit der Sie den Prozess der Beratungen zwischen Bund und Ländern begleitet und unterstützt haben. Über die weiteren Umsetzungsschritte und auch die wichtige Frage einer begleitenden öffentlichen Wahrnehmung der zu treffenden Regelung halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Wir werden dazu sowohl innerhalb der Bundesregierung und auch mit den Ländern ein Procedere erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
53107 Bonn