Aktuelles

Einladung zur Gedenkveranstaltung

Gemeinsam mit der Sinti Allianz Deutschland gedenkt die Stadt Gelsenkirchen der Deportation der Sinti und Roma aus Gelsenkirchen nach Auschwitz vor 80 Jahren.
 
Die Gedenkveranstaltung findet am
 
Samstag, den 23. September 2023, um 11 Uhr
auf dem Rosa-Böhmer-Platz (gegenüber dem Hans-Sachs-Haus)
 
statt.
 
Frau Oberbürgermeisterin Karin Welge und der Landesvorsitzende NRW der Sinti Allianz, Herr Peter Richter, werden zum Gedenken an die Opfer sprechen. Ihre Gedenkreden werden durch das Danjetto Winterstein Quartett aus Düsseldorf musikalisch eingerahmt.
 
Wir laden die Mitgliedsorganisationen der Demokratischen Initiative herzlich zur Teilnahme an der Gedenkstunde ein.
 
Bringen Sie gerne eine Rose mit, die Sie an der Erinnerungsorte-Tafel für Rosa Böhmer und ihre Familie niederlegen können.
 
 
Zum historischen Hintergrund:
 
Am 10. März 1943 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des „Zigeunerlagerplatzes“ an der Reginenstraße (heute Betriebshof der Bogestra, Stadtgrenze Herne) sowie weitere Sinti und Roma aus Gelsenkirchen nach Auschwitz deportiert. Grundlage war der sog. „Auschwitz-Erlass“ des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, vom 16. Dezember 1942. Betroffen waren auf dem Lagerplatz sieben Familien mit 40 Angehörigen sowie drei weitere Familien aus dem übrigen Stadtgebiet mit 21 Angehörigen. Von diesen 61 Deportierten von März 1943 ist nur von drei Personen gesichert bekannt, dass sie überlebt haben.
 
Zu den Deportierten zählte auch Rosa Böhmer, die am 22. September 1933 in Gelsenkirchen geboren wurde. Sie war noch keine zehn Jahre alt, als sie am 13. August 1943 in Auschwitz sterben musste. An Rosa Böhmer erinnert seit 2020 der Rosa-Böhmer-Platz in Gelsenkirchen. Über ihr Schicksal und das ihrer Familie informiert eine Erinnerungsorte-Tafel des ISG.
 
Da der ehemalige Lagerplatz im Südosten Gelsenkirchens mittlerweile überbaut und sehr abgelegen ist, findet die Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Deportation auf diesem Platz im Zentrum Gelsenkirchens statt. Das Datum knüpft bewusst an Rosa Böhmers 90. Geburtstag an.
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12.07.2023 Berlin Europäisches Haus

Vorstände Oskar Weiss und Peter Richter für die Sinti Allianz Daniel Strauß sowie Kelly Madeleine Laubinger für die Bundesvereinigung der Sinti und Roma

Pressemitteilung vom 14.07.2023
Die Sinti Allianz Deutschland reicht Romani Rose und dem Zentralrat der Sinti und Roma die Hand für ein demokratisches Bündnis im Ringen um einen Staatsvertrag.Berlin. Auf Einladung von Bundestagspräsidentin a.D., Frau Prof. Rita Süssmuth,sowie Herrn Prof. Gerd Weisskirchen,ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages, trafen sich am 12. Juli 2023dieVertreterder Sinti Allianz Deutschland e.V. sowie der Bundesvereinigung der Sinti und Roma e.V. im Europa-Haus neben dem Reichstag.Frau Prof. Süssmuth und Herr Prof. Weisskirchen hatten alle Bundesverbände der deutschen Sinti und Roma nach Berlin gebeten, um für die Entwicklung eines Staatsvertrages mit der Bundesregierung im Rahmen eines gemeinsamen, fairen und offenen Bündnisses der Verbände der Minderheit zu werben.Aufgrund eines bereits Ende 2022 vorgelegten Eckpunktepapier ging es in dem Treffen um folgendes Anliegen: „Im Geiste des gegenseitigen Respekts und demokratischer Transparenz sowie des übergreifenden Ziels der Gleichstellung und Teilhabe bei Anerkennung der Diversität der einzelnen Gruppen der Minderheit einen fairen Staatsvertrag auszuhandeln“.Bei dem Treffen am 12.07.2023 hätte manden Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gerne mit an Bord gehabt. Doch bedauerlicherweise lehnte der auch eingeladene Präsident des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose,ab, sich mit den beiden anderen anerkannten Bundesverbände zusammenzusetzen.Im Mittelpunkt der Idee für einen Staatsvertrag steht die Bildung eines nationalen Repräsentationsrates als demokratisch legitimierte Gremium (Repräsentanz) zur Stellvertretung der Minderheit. Dieser soll als Ansprechpartner auf Bundesebene für Politik und Behörden dienen.Als Ergebnis des Treffens vom 12.07.2023schlossen die Sinti Allianz Deutschland e. V., vertreten durch Ihre Vorstände Oskar Weiss und Peter Richter, sowie die Bundesvereinigung der Sinti und Romae. V., vertreten durch ihre Vorstände Kelly Madeleine Laubinger und Daniel Strauß, einen Kooperationsvertrag zur Erlangung des Staatsvertrages.

Oskar Weiss erklärte für die Sinti Allianz Deutschland:„Wir bedauern die Blockadehaltung des Zentralrates der Sinti und Roma sehr, namentlich durch ihren Präsidenten Romani Rose und reichen ihm hiermit die Hand. Gerade in einer Zeit, die mehr demokratische Teilhabe und Partizipation für deutsche Sinti und Roma erfordert, wünschte sich die Sinti Allianz Deutschland e. V. wie auch die Bundesvereinigung der Sinti und Roma ein versöhnliches Signal von Herrn Rose.Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung, dass rechtsextreme Kräfte an politischer Bedeutung zu gewinnen drohen“, so Weiss weiter, “halten wir die Tür offen und laden Herrn Romani Rose und seine Mitstreiter ein, sich gemeinsam mit den Vertretern der beiden anderen Verbände im Bund, für einen demokratischen Staatsvertrag für die deutsche Sinti und Roma zu engagieren.“

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das Netzwerk Sinti United Hat eine zentrale Veranstaltung organisiert, um den Opfern des Deutzer Messelagers während der NS-Zeit zu gedenken. Dies ist das erste Mal, Dass eine solche Veranstaltung stattfindet. Das Ziel ist es, die Erinnerung an die Opfer zu bewahren und die Öffentlichkeit über die Verbrechen des Nationalsozialismus aufzuklären.

Kölns Bürgermeister Dr. Ralph Elster betonte bei der Gedenkveranstaltung, dass die Erinnerung an das dunkelste Kapitel unserer deutschen Geschichte unerlässlich für unser heutiges friedliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft sei. Er bedankte sich bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme. Auch der Landtagsabgeordnete Jochen Ott, der Antiziganismusbeauftragte Dr. Mehmet Daimagüler, der Bezirksbürgermeister Andreas Hupke und der Leiter des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Dr. Henning Borggräfe, hielten bewegende Reden. Ein besonderer Gast war der Zeitzeuge Christian Pfeil aus Trier, der seine Erfahrungen und Erlebnisse während der NS-Zeit mit den Zuhörern teilte. 21.05.2023


Treffen im Bundesministerium für FamilieSeniorenFrauen und Jugend Mit dem Antiziganismusbeauftragten Dr. Mehmet Daimagüler, 


Der endgültige Beschluss zum Ruherecht für die Gräber der verfolgten Sinti im Nationalsozialismus.

Und hier die Formulare zum Ausdrucken

Download Link    Antrag_Privatpersonen

Download Link Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung von Gräbern von Sinti und Roma

Die Entscheidung über die Grabstätten der NS Verfolgten Sinti ist gefallen.

Sehr geehrter Herr Weiss,

ich komme hiermit zurück auf unsere verschiedenen Gespräche und Telefonate in o. g. Angelegenheit.

Ich hatte Ihnen zugesagt, Sie baldmöglich über den Stand der Bund-Länder-Vereinbarung zur Sicherung der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma zu informieren, was ich hiermit gerne tun kann. Bis zuletzt hatten sich in einigen Fragen Differenzen zwischen Bund und (einigen) Ländern aufgetan. So bei der wichtigen Frage, wie die Finanzierung von Grabstätten sich gestaltet, wenn dort neben NS-verfolgten Personen zugleich solche ohne Verfolgungsschicksal bestattet sind UND es keine grabnutzungsberechtigte Person mehr gibt, die den Anteil für Nichtverfolgte mitfinanziert.

Der Bund (und einige Länder) hatte sich in solchen Fällen für die Übernahme der gesamten Grabnutzungsgebühr ausgesprochen, was lange Zeit von einer Mehrheit der Länder nicht mitgetragen werden konnte. Nun hat sich eine neue Lage ergeben: Auf der Jahreskonferenz der Länder am 13./14.9.2018 haben sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien vollumfänglich dem Lösungsvorschlag des Bundes angeschlossen.

Das heißt, das bei der oben beschriebenen Sachlage (Grabstätte mit NS-verfolgter Person und nichtverfolgter Person + keine grabnutzungsberechtigte Person vorhanden) die Grabnutzungsgebühr komplett übernommen wird.

Außerdem hat die Konferenz sich dem Ansinnen des Bundes angeschlossen, den Friedhofsträgern, die die Grabnutzungsgebühren gestundet haben, den damit verbundenen Ausfall rückwirkend bis zum 12.10.2012 – dem Tag der Bundesratsentschließung – zu erstatten.

Eine Pauschale für Pflege für die Fälle, in denen ein Grab nicht mehr von Angehörigen gepflegt werden kann, ist nicht summenmäßig festgelegt, es heißt in dem Text, sie solle sich „an der Pauschale nach dem Gräbergesetz orientieren“.

Ich bin erleichtert darüber, dass mit den Ländern auf diese Weise eine Einigung erzielt werden konnte, so dass eine abschließende Fassung der Bund-Länder-Vereinbarung vorgelegt werden kann. Zentrale von Ihnen immer wieder vorgetragene Anliegen sollten auf diesem Wege Berücksichtigung gefunden haben.

Wir werden die Angelegenheit nun in einem nächsten Schritt zur nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin und Regierungschefs und -chefinnen der Länder im Dezember 2018 zur Befassung anmelden. Die Grundlagen für eine administrative Umsetzung werden nunmehr vorbereitet, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir im Januar 2019 starten können.

Auch den Zentralrat der Sinti und Roma, die Kirchen und den Deutschen Städtetag unterrichten wir kurzfristig über das Ergebnis.

Gerne nehme ich auf diesem Wege Gelegenheit, mich für die vielen miteinander geführten Gespräche, Ihre wichtigen Hinweise und auch die Geduld zu bedanken, mit der Sie den Prozess der Beratungen zwischen Bund und Ländern begleitet und unterstützt haben. Über die weiteren Umsetzungsschritte und auch die wichtige Frage einer begleitenden öffentlichen Wahrnehmung der zu treffenden Regelung halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Wir werden dazu sowohl innerhalb der Bundesregierung und auch mit den Ländern ein Procedere erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend

53107 Bonn